§1 Die Freikatholische Kirche ist eine romfreie, katholische Kirche, die die apostolische Sukzession bewahrt und somit gültig geweihte Bischöfe und Priester hat. Der Patriarch (Ehrenpatriarch oder Weltpatriarch) sitzt in Brasilien. Der Primas - Erzbischof sitzt in München. Der Sitz der Freikatholischen Kirche in Deutschland befindet sich in München. §2 Die Freikatholische Kirche versteht sich als Teil der einen Kirche Jesu Christi und fühlt sich als katholische Kirche der Tradition der Urkirche verpflichtet. Aufgabe der Freikatholischen Kirche ist, den alten Glauben auf dem Boden der hl. Schrift und der allgemeinen christlichen Überlieferung der ungeteilten Kirche des ersten Jahrtausends wiederherzustellen. Wegweisend sollen die sieben allgemeinen Kirchenkonzilien sein:
Die gottesdienstlichen Handlungen (Meßfeier, Sakramentenspendung, Hochzeiten und Beerdigungen) werden entweder im freikatholischen oder im tridentinischen Ritus gehalten. Die Kleidung des Primas - Erzbischof: Talar rot (purpur) oder schwarz - rot paspeliert, rotes Zingulum, rotes Pileolus (Käppchen); er trägt ein Brustkreuz und den Fischerring an der rechten Hand. Der übrige Klerus trägt schwarz einschließlich des Generalvikars, der ein Brustkreuz tragen darf. Unsere Priesterkandidaten werden in unseren Seminarien oder unseren Konkordatskirchen ausgebildet. § 3 Jeder Mensch, der Christ sein will, kann Mitglied der Freikatholischen Kirche werden. Ein Austritt aus seiner bisherigen Kirchengemeinschaft ist erforderlich. § 4 Die Freikatholischen Bischöfe sind rechtmäßige Nachfolger des Hl. Apostels Petrus von Antiochien, da sie die gültige apostolische Sukzession besitzen. Wie in der Urkirche dürfen alle Priester heiraten. Das Bischofsamt ist auf Lebenszeit. § 5 Die 7 Sakramente (Taufe, Buße, Eucharistie, Firmung, Krankensalbung, Priesterweihe und Ehe) werden als Gnadenmittel nach alter katholischer Lehre der Urkirche aufgefaßt. Die Freikatholische Kirche hält an der Überzeugung fest, daß Christus in der Hl. Eucharistie unter den Gestalten von Brot und Wein wirklich und wesentlich gegenwärtig ist. Die Spendung der hl. Kommunion geschieht unter beiden Gestalten durch Eintauchen der hl. Hostie in den hl. Wein (Intinktion). Beim Sakrament der Buße bekennen die Gläubigen nach alter christlicher Überlieferung ihre Sünden in einer gemeinsamen Bußandacht; die Privatbeichte muß auf Wunsch gewährt werden. Es besteht Beichtgeheimnis.
§ 6 An der Spitze in Deutschland steht der Primas-Erzbischof. Es folgt sein Generalvikar, die Priester und das Konsistorium. Die Gemeinden werden von Gemeindepriestern geleitet, die vom Primas-Erzbischof geweiht und bestätigt werden. Die Ämter in der Freikatholischen Kirche sind alle ehrenamtlich. § 7 Die Freikatholische Kirche hat Marien- und Heiligenverehrung. Sie weist aber jede Übertreibung zurück. Maria als Mutter des Herrn ist uns ganz besonders verehrungswürdig und nach ihr die hl. Apostel und Märtyrer der Kirche. § 8 Die Freikatholische Kirche lehnt die Kirchensteuer ab. Jedes Mitglied verpflichtet sich zu einem freiwillen Kirchenbeitrag, dessen Höhe der Einzelne jedes Jahr selber bestimmt. § 9 Wir vertreten die volle Trennung von Staat und Kirche, jeder Freikatholik ist im Gewissen verpflichtet, die staatlichen Gesetze zu respektieren und zu erfüllen. § 10 Die staatliche Ehescheidung wird auch von der Freikatholischen Kirche als Scheidung anerkannt. Und kann so eine neue standesamtlich geschlossene Ehe bei uns auch wieder kirchlich gesegnet werden, da ja die beiden Ehepartner die Ehe schliessen und sich das Sakrament gegenseitig spenden.
Neu überarbeitet zum 50-Jährigen Bestehen der Freikatholischen Kirche in Deutschland.
Monsignore + Hilarios Ungerer D.D. Primas-Erzbischof München, im Advent 1998 |