Freikatholische Kirche
in Deutschland, den Philippinen und den USA
Thalkirchnerstraße 25 - 80337 München
Statuten
§ 1, Die Freikatholische Kirche ist eine romfreie, katholische Kirche die die apostolische Sukzession bewahrt und somit g ü l t i g geweihte Bischöfe und Priester hat.
Der Primas - Erzbischof Hilarios Ungerer D.D. sitzt in M ü n c h e n .
§ 2, Die Freikatholische Kirche versteht sich als Teil der einen Kirche Jesu Christi und fühlt sich alskatholische Kirche der Tradition der Urkirche verpflichtet. Die Freikatholische Kirche versucht den alten Glauben gemäss der Hl. Schrift und der christlichen Überlieferung der ungeteilten Kirche wieder herzustellen.
Ein Vorbild sollen uns die sieben allgemeinen Kirchenkonzilien sein,
1. Nicäa I Jahr 325
2. Konstantinopel Jahr 381
3. Ephesus Jahr 431
4. Chalcedon Jahr 451
5. Konstantinopel II Jahr 553
6. Konstantinopel III Jahr 680 – 681
7. Nicäa II Jahr 787
Die gottesdienstlichen Handlungen ( Messfeier, Sakramenten-Spendungen und Beerdigungen werden im freikatholischen odertridentinischen Ritus gefeiert.
Die klerikale Kleidung: Der Primas – Erzbischof trägt einen Talar in purpur, oder schwarz ( rot Paspeliert ), oder weiss ( rot paspeliert ), Zingulum in purpur, Soli Deo in purpur. Er trägt ein Brustkreuz und einen Bischofsring. Der Erzbischofkoadjutor und die Bischöfe tragen violett, Brustkreuz und Bischofsring. Der Generalvikar trägt einen schwarzen Talar und Kollar sowie ein silbernes Brustkreuz. Der übrige Klerus trägt schwarz,( Talar oder Kollar ).
§ 3, Jeder Mensch der Christ werden will, kann der freikatholischen Kirche beitreten, er muss seine bisherige Religionsgemeinschaft verlassen.
§ 4, Die Bischöfe sind rechtsmässige Nachfolger des Hl. Apostel Petrus von Antiochien und besitzen die gültige apostolische Sukzession. Wie in der Urkirche dürfen alle Bischöfe und Priester heiraten. Ihr Amt ist auf Lebenszeit.
§ 5, Die sieben Sakramente werden als Gnadenmittel alter katholischer Lehre der Urkirche aufgefasst. Die Freikatholische Kirche ist der Überzeugung, dass Christus in der Hl. Eucharistie unter den Gestalten von Brot und Wein wirklich und wesentlich gegenwärtig ist. Die Spendung der Hl. Kommunion geschieht unter beiden Gestalten durch eintauchen der hl. Hostie in den hl. Wein ( Intinktion )
Beim Sakrament der Busse bekennen die Gläubigen nach christlicher Überlieferung ihre Sünden in einer allgemeinen Bussandacht ; die Privatbeichte muss auf Wunsch gewährt werden. Es besteht B e i c h t g e h e i m n i s.
§ 6, An der Spitze in Deutschland steht der Primas – Erzbischof, es folgt sein Erzbischofkoadjutor, die Bischöfe, der Generalvikar, die Priester und das Konsistorium. Die Gemeinden werden von den Vikaren geleitet, die vom Primas – Erzbischof bestätigt werden.
Die Ämter in der Freikatholischen Kirche sind alle e h r e n a m t l i c h.
§ 7, Die Freikatholische Kirche hat Marien- und Heiligenverehrung. Sie weist aber jede Übertreibung zurück. Maria als Mutter des Herrn ist uns ganz besonders verehrungswürdig und nach ihr die Hl. Aposteln und Märtyrer der Kirche.
§ 8, Die Freikatholische Kirche lehnt die Kirchensteuer ab. Jedes Mitglied verpflichtet sich zu einem freiwilligen Kirchenbeitrag, dessen Höhe der Einzelne jedes Jahr selber bestimmt.
§ 9, Wir vertreten die volle Trennung von Staat und Kirche. Jeder Freikatholik ist im Gewissen verpflichtet die staatlichen Gesetze zu respektieren und zu erfüllen.
§10, Die staatliche Ehescheidung wird auch von der Freikatholischen Kirche anerkannt. So kann eine neue standesamtlich geschlossene Ehe bei uns wieder kirchlich gesegnet werden.
Überarbeitet zum 64 Jährigen Bestehen der Freikatholischen Kirche in Deutschland.
Der Primas – Erzbischof und sein Klerus,
am Palmsonntag 2013